Energiesparausweis (EAD)

Energieausweis/Heizkostenabrechnung:

Seit dem 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Kraft getreten. Die bis dahin ausgestellten Energieausweise nach der EnEV 2009 sind 10 Jahre ab Ausstellung gültig.

Neu eingeführt sind ab 1. Mai 2014 Energieausweise mit neuen Energieeffizienzklassen wie A+, A, B, C, D und es ist Pflicht, die Ausweise an Kauf- oder Mietinteressenten auszuhändigen.

Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen dem günstigen verbrauchsbasierten Energieausweis und dem aufwendigeren Bedarfsausweis.
Wenn keine Verbrauchsdaten vorliegen muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Ausnahmen:
Bedarfsausweis ist Pflicht im Fall von: Energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohnungen und Bauantragstellung vor dem 1. Nov. 1977.

Sollten Sie einen Energieausweis benötigen, können wir Ihnen kompetente Partner zu dessen Erstellung benennen.

EAD Wolfen GmbH